Im falle eines unfalls hilft ihnen als erstes dieser ÜBERblick.
Ein kurzer, unkonzentrierter Augenblick und schon hat es gekracht.
In den meisten Fällen handelt es sich zum Glück "nur" um einen Blechschaden, aber der Schock sitzt bei den Beteiligten erst einmal tief. Was nun? Was muss ich jetzt tun, was darf ich nicht vergessen und was muss ich beachten, wenn es um die Schadensregulierung geht? Noch bevor Sie den Unfall bei der Versicherung melden, sollten Sie sich über Ihre Rechten und Pflichten informieren. Auf diese Weise kann der gesamte Prozess der Schadensregulierung so reibungslos wie möglich ablaufen.
Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden:
» Abschleppen / Bergen des Fahrzeugs
» Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
» Schadenfeststellung durch einen KFZ-Sachverständigen
» Anwaltliche Beratung und Vertretung
» Mobilität während des unfallbedingten Fahrzeugausfalls
» Totalschaden
» Personenschaden
Als BVSK-Sachverständige helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Abwicklung Ihres Unfallschadens.
Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Hilfreiche Tipps des BSVK:
» Notieren Sie
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das amtliche Kennzeichen
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Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
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Adressen von Zeugen
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Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
» Fotografieren Sie
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nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (Kein Smartphone? Dann empfiehlt es sich empfiehlt, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.
» Beauftragen Sie
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möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Wir vermitteln Ihnen gerne einen qualifizierten Rechtsanwalt. Auch hier besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar an den BVSK zu wenden.
» Bestehen Sie darauf
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dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
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Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
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Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
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Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
» Beachten Sie bitte
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Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
Da kann ich doch nix für!

10 wichtige Punkte nach einem Unfall

Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK