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  • AutorenbildMathias von Borstel

Bagatellschaden: Gutachten oder Schadenkalkulation?

Ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht, ist für den Laien nicht immer erkennbar. Um die Höhe der Bagatellschadengrenze gibt es bei den Gerichten unterschiedliche Entscheidungen. Liegt sie nun bei 715,81 Euro, 850 Euro oder doch 1.000 Euro? Woher bekomme ich den Kostenvoranschlag / die Schadenkalkulation? Ich empfehle bei Unklarheit den Sachverständigen zu fragen.


Bagatellschaden ja oder nein?

Bei einer kleinen Kratzbeschädigung, etwa an einer Stoßfängerverkleidung oder an einer Außenspiegelverkleidung geht vermutlich auch der Laie von einem Bagatellschaden aus. 

Aber was ist klein?

  • Ist der Stossfänger doch eingestaucht worden und verformt?

  • Sind sogar zunächst kaum sichtbare Kapillarrisse entstanden, oder ist sogar ein Bruch an anderer Stelle entstanden und übersehen worden? 

  • Was ist bei modernen Fahrzeugen mit Assistenzsystemen zu beachten?

  • Könnten Sensoren der Parkhilfe oder radargestützte Systeme Schaden genommen haben? Diese sind zum Teil unsichtbar und direkt hinter den Verkleidungen der Stossfänger verbaut.

  • Muss ein Aussenspiegel nun komplett ersetzt werden oder ist es doch bloß die Kappe die einzeln lackiert werden kann?

Der Sachverständige spricht dann von sogenannten »verdeckten Schäden«. Hier sollte eine Abgrenzung erfolgen. Im Einzelfall kann es ausreichen einen Blick hinter die Verkleidungen zu werfen, sofern dies möglich ist. Aber immer häufiger ist ein Ausbau der Bauteile erforderlich, um zweifelsfrei zu einem Ergebnis zu kommen. Denn ein unentdeckten Schaden am Querträger oder am Heckblech kann bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges kostspielig werden.

 

Hier stehe ich Ihnen gerne mit meinem Team zur Seite. Also keine Scheu mal den Gutachter in Ihrer Nähe zu kontaktieren. 


 

Was sagen die Gerichte? 

Die Bagatellgrenze wurde zuletzt im Jahr 2004 vom BGH beurteilt, dabei wurde sie bei 715,81 € angesiedelt. 


AG Bielefeld, Urteil vom 25.01.2018, AZ: 421 C 438/17

Das AG Bielefeld ist der Ansicht, dass hierauf die allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre zu berücksichtigen sind. Das Gericht sieht die Bagatellgrenze nun bei 1.000,00 €. 


 

UNFALL – Wat nu? Rufen Sie uns an! 

von BORSTEL – KFZ-Sachverständigenbüro Mathias von Borstel

T. 040 . 57 22 92 23 oder M. 0179 . 140 37 06

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